Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz (AABG).
Ist das Gesetz zur Begrenzung von Arzneimittelausgaben. Es ist im Februar 2002 in Kraft getreteten. Zusätzlich ist die „Aut-idem-Regelung“ bei den gesetzlichen Krankenversicherungen eingeführt worden. Es ist auch noch aktiv.
